Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe der Länder sowie der Kreise und kreisfreien Städte. Im allgemeinen sprechen wir zunehmend von Großschadensereignissen. Diese sind dann gegeben, wenn Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen und/oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind.
Bei Großschadensereignissen müssen geeignete Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung ergriffen werden. In unserer Region sind wir immer wieder von wiederkehrenden Hochwasserlagen im Weserraum betroffen. Hier ist es von besonderer Bedeutung und unschätzbaren Wert, präventiv zu handeln und auf die verschiedenen Schadenslagen vorbereitet zu sein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass hierbei eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Verantwortungsträgern der Freiwilligen Feuerwehren aus der gesamten Region unerlässlich ist.
Darüber hinaus ist der Landkreis Holzminden ist als untere Katastrophenschutzbehörde für die Gefahrenabwehr bei Großschadensereignissen verantwortlich. Dafür sind Krisenstäben und Einsatzleitungen auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte gebildet. Für Schadensereignisse, in denen der Landrat des Landkreises Holzminden nicht den Krisenstab des Kreises einberuft, weil diese Schadenslagen (noch) kein Großschadensereignis darstellen, sind die Kommunen in den Kreisen grds. auf sich allein gestellt. Diese bewältigen die Herausforderungen im Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Dieser Stab steht als administrativ-organisatorische Einrichtung, neben der Einsatzleitung der Feuerwehr als operativ-taktische Einheit und ist dem Bürgermeister als politisch gesamtverantwortliches Organ unterstellt.